Passivrauchen
am Arbeitsplatz
Lästige Gesundheitsgefahr
Passivrauch verursacht gravierende gesundheitliche Schäden, ist eine
starke Belästigung und eine Behinderung bei der Arbeit. Schon kurzes
passives Einatmen von Tabakrauch hat negative Folgen für die Gesundheit.
Recht und Pflicht
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein durchsetzbares Recht auf
einen rauchfreien Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet,
entsprechende Regelungen einzuführen und sowie Massnahmen durchzusetzen.
Das liegt nicht zuletzt auch in ihrem wirtschaftlichen Interesse.
Die gesetzliche Grundlage
Seit dem 1. Oktober 1993 ist die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz in Kraft,
deren Artikel 19 sich klar äussert:
Art. 19 Nichtraucherschutz
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu
sorgen, dass die Nichtraucher nicht durch das Rauchen anderer Personen
belästigt werden.
Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz
(Gesundheitsvorsorge, ArGV 3) vom 18.8.1993.
|
Was heisst «betrieblich möglich»?
Rauchen gehört an den allermeisten Arbeitsstätten nicht zum betrieblichen
Ablauf. Das heisst, das Rauchen ist nicht nötig, um den Betrieb in Gang zu
halten. Dem Arbeitgeber ist es also «betrieblich möglich», die
Arbeitnehmer vor Tabakrauchimmissionen zu schützen.
An solchen Arbeitsstätten darf man die Durchsetzung des
Passivraucherschutzes verlangen, und zwar unabhängig von
Mehrheitsverhältnissen, Gewohnheitsrechten, «Abstimmungen» und baulichen
Voraussetzungen.
Eine einzige Person, die sich belästigt fühlt, kann ihr Recht durchsetzen.
(S.a. Wegleitung zu ARGV 3)
Was ist ein Arbeitsplatz?
Als Arbeitsplatz gelten nicht nur die eigentlichen Arbeitsstätten, sondern
auch Aufenthalts- und Erholungsräume und Sitzungszimmer.
Recht aufs Rauchen?
Dem Arbeitgeber steht es frei, den Rauchern zum
Beispiel eine räumlich abgetrennte «Raucherecke» zur Verfügung zu stellen,
aber er ist dazu nicht verpflichtet. Ein «Recht auf Tabakkonsum» am
Arbeitsplatz existiert nicht.
Was tun Arbeitgeber tun?
Arbeitgeber können zum Beispiel alle von mehreren Personen genutzten Räume
zu rauchfreien Bereichen erklären und ihre Weisung durchsetzen.
Mobbing & Co.
Nichtraucher müssen sich nicht zum Dulden des Rauchens drängen lassen und
auch «Zwischenlösungen» (zum Beispiel nur rauchfreie halbe Tage,
Beschränkung der Anzahl gerauchter Zigaretten oder rauchfreie Raumteile)
nicht akzeptieren. Kündigungen oder Schlechterstellungen von
Nichtrauchern, die auf ihrem Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz
bestehen, sind missbräuchlich und können vor Arbeitsgericht angefochten
werden.
Beratung und Unterstützung
pro aere berät Unternehmen bei der Planung
und Einführung rauchfreier Arbeitsplätze und berät und unterstützt
Arbeitnehmer, wenn ihnen kein rauchfreier
Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird.
SANVITA - die günstigere Krankenversicherung für alle, die rauchfrei
leben. Exklusiv bei innova Versicherungen. Telefon 031 838 66 88